Beschluss aus JHV 2024
Die Pauschale für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird auf 150,- € erhöht
Beschluss aus der JHV 2022
Für nicht geleisteten Heckenschnitt, nach Aufforderung, wird dieser von der Gemeinschaftsarbeit oder einer Fremdfirma von oben und außen durchgeführt. Kosten pro laufendem Meter 10,- €
Für nicht geleistete Sauberhaltung des Weges vor dem eigenen Grundstück fallen 50,- € pauschal an.
Beschluss aus der JHV 2021
Anschreiben, wie Mahnungen nach Begehungen oder Zahlungsverzug, werden mit 15,- € Aufwandsentschädigung berechnet